Ausfall & Rückerstattung

Ausfall- und Rückerstattung

  • Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen abzusagen, beispielsweise wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit von Referenten und gescheiterter Bemühungen um die Beschaffung von Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt.
  • Der Veranstalter wird alle Anmeldenden, die eine Anmeldebestätigung erhalten haben, über die Absage informieren.
  • Im Falle einer Absage der Veranstaltung werden gegebenenfalls bereits gezahlte Teilnahmebeiträge in voller Höhe zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche der Anmeldenden sind ausgeschlossen.
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